“Bundes-Notbremse”

Liebe Vereinskollegen,

mit dem überarbeiteten Bundesinfektionsschutzgesetz im Bereich „Bundes-Notbremse“ haben sich Änderungen ergeben. Der Vorstand hat sich entschieden den Flugbetrieb vorerst weiter unter den nachfolgenden Regeln zuzulassen.

Es dürfen sich, wie bisher,  6 Modelle ( 1Modell je Tisch) am Flugplatz sein. An einem Tisch dürfen sich maximal zwei Personen zusammen aufhalten. Zwischen den anderen Personen ist jeweils ein Abstand von min. 5m einzuhalten.

Eine Gruppenbildung von mehr als 2 Personen ist grundsätzlich nicht zulässig! Sollte sich zeigen, dass unsere Mitglieder nicht in der Lage sind diese Regeln zu beachten, sieht sich der Vorstand gezwungen den Flugbetrieb auszusetzen. Der Aufenthaltscontainer darf nur mit zwei Personen betreten werden.

Es ist dem Vorstand wichtig, dass unsere Mitglieder ihren Individualsport wie bisher ausüben können!

Der Arbeitseinsatz am 08.05.2021 findet nicht statt, den Mitgliedern werden jeweils zwei Stunden gutgeschrieben.

Da der Rasen weiterhin gemäht werden muss, wird der Platzwart Martin Huvendiek sich um entsprechende Mähwillige bemühen. Wer mähen will kann sich gerne in der „WhatsApp“ – Gruppe melden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Huvendiek
(Geschäftsführer)